Allgemeine Geschäftsbedingungen der waf.berlin GmbH
Für alle Aufträge an die waf.berlin GmbH (nachfolgend „Agentur“) gelten ausschließlich die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Agentur hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Jegliche, auch teilweise Verwendung der von der Agentur mit dem Ziel des Vertragsabschlusses vorgestellten oder überreichten Arbeiten und Leistungen (Präsentationen) bedarf der vorherigen Zustimmung der Agentur. Dies gilt unabhängig davon, ob die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind oder nicht. Die Regelung erstreckt sich auch auf die Verwendung in geänderter oder bearbeiteter Form sowie auf die den Arbeiten zugrunde liegenden Ideen, sofern diese in den bisherigen Werbemitteln des Auftraggebers noch keinen Niederschlag gefunden haben. Die Zahlung eines Präsentationshonorars begründet keine Zustimmung zur Verwendung der Arbeiten und Leistungen.
3.1 Von der Agentur übermittelte Besprechungsprotokolle sind verbindlich, sofern der Auftraggeber nicht unverzüglich nach Erhalt widerspricht.
3.2 Vorlagen, Dateien und sonstige Arbeitsmittel (insbesondere Negative, Modelle, Originalillustrationen u. Ä.), die zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung erstellt werden, bleiben Eigentum der Agentur. Es besteht keine Herausgabe- oder Aufbewahrungspflicht.
3.3 Die Herausgabe offener Arbeitsdateien ist nicht Bestandteil des Auftrags. Sofern die Übergabe ausdrücklich vereinbart wird, ist hierfür eine Buy-out-Gebühr in Höhe des Faktors 2,5 des auf diesen Leistungsteil entfallenden Netto-Honorars zu entrichten.
3.4 Kalkulierte Leistungen beinhalten, sofern nicht anders vereinbart, einen (1) Korrekturgang. Es gilt das Fair-Use-Prinzip: Mehraufwände durch zusätzliche Revisionen oder nachträgliche Auftragsänderungen werden erst berechnet, wenn sie das kalkulierte Honorarvolumen um mehr als 11 % überschreiten. Der darüber hinausgehende Aufwand wird nach tatsächlichem Aufwand auf Basis der gültigen Stundensätze abgerechnet.
3.5 Die Agentur ist berechtigt, zur Erbringung der Leistung KI-gestützte Werkzeuge einzusetzen. Eine Minderung der Vergütung oder ein Herausgabeanspruch auf die verwendeten Prompts ist ausgeschlossen.
4.1 Die Agentur ist berechtigt, die übertragenen Arbeiten selbst auszuführen oder Dritte damit zu beauftragen.
4.2 Aufträge an Werbeträger erteilt die Agentur im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Werden Mengenrabatte oder Malstaffeln in Anspruch genommen, erhält der Auftraggeber bei Nichterfüllung der Voraussetzungen eine sofort fällige Nachbelastung. Für mangelhafte Leistungen der Werbeträger übernimmt die Agentur keine Haftung.
5.1 Die Lieferverpflichtungen sind erfüllt, sobald die Arbeiten und Leistungen von der Agentur versandt wurden. Das Risiko der Übermittlung (z. B. Beschädigung, Verlust, Verzögerung) trägt der Auftraggeber.
5.2 Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten (z. B. Bereitstellung von Unterlagen, Freigaben) ordnungsgemäß erfüllt hat.
5.3 Von der Agentur zur Verfügung gestellte Entwürfe sind hinsichtlich Farbe, Bild- oder Tongestaltung erst dann verbindlich, wenn deren Realisierbarkeit schriftlich bestätigt wurde.
5.4 Die Agentur übernimmt keine Haftung für die rechtliche Zulässigkeit der vom Auftraggeber vorgegebenen Werbeinhalte. Die Prüfung spezieller rechtlicher Fragestellungen (z. B. Wettbewerbs-, Marken-, Urheber- oder Branchenrecht) gehört nur dann zum Aufgabenbereich, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
6.1 Vereinbarte Preise sind Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer.
6.2 Bei Werbemittlung sind die am Erscheinungstag gültigen Listenpreise der Werbeträger verbindlich.
6.3 Rechnungen sind 10 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Die Agentur ist berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen entsprechend dem Projektfortschritt in Rechnung zu stellen.
6.4 Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB fällig.
6.5 Bis zur vollständigen Bezahlung aller den Auftrag betreffenden Rechnungen behält sich die Agentur das Eigentum an allen überlassenen Unterlagen und Gegenständen vor. Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Bezahlung auf den Auftraggeber über.
7.1 Leistungen (z. B. Kreation, Strategie, Administration) werden nach Aufwand auf Basis der jeweils gültigen Stunden-Preisliste abgerechnet.
7.2 Vor Arbeitsbeginn ist ein Kostenvoranschlag durch den Kunden freizugeben.
7.3 Bei Circa-Positionen gilt eine Abweichung von bis zu plus 10 % als vorab freigegeben.
7.4 Bei Mediaschaltung durch die Agentur steht dieser die Agenturvergütung (15 % des Schaltvolumens) zu. Damit sind Mediaberatung und -planung abgegolten. Erfolgt die Schaltung direkt über den Kunden, werden diese Leistungen nach Aufwand berechnet.
7.5 Fremdkosten werden zuzüglich einer Service- und Handling-Fee in Höhe von 20 % auf die Produktionskosten weiterberechnet. Diese Fee deckt die Bereiche Produktion und Art Buying ab.
7.6 Kundenbesuche außerhalb von Berlin/Brandenburg werden nach Aufwand abgerechnet (Pauschalansatz: 7 Std. zum halben Stundensatz für An-/Abfahrt).
7.7 Reisekosten werden nach Aufwand berechnet (Bahn 2. Klasse, Flug Economy, Mietwagen Golfklasse, Übernachtung bis max. 100 € pro Person und Nacht).
7.8 Bei unverschuldetem Auftragsabbruch kann ein Ausfallhonorar von 50 % des vereinbarten Honorars ohne weiteren Nachweis berechnet werden. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
7.9 Das Schaltbudget ist mindestens 10 Tage vor Kampagnenbeginn zu zahlen. Bei verspäteter Zahlung entfällt die Leistungsverpflichtung und Haftung der Agentur für Verzögerungen.
7.10 Zum Ausgleich der unvermeidbaren, projektspezifischen CO2-Emissionen erhebt die Agentur eine CO2-Kompensation. Diese wird, sofern im Angebot nicht anders ausgewiesen, als Prozentsatz des Netto-Honorars berechnet und von der Agentur zweckgebunden in zertifizierte Klimaschutzprojekte investiert.
8.1 Die Agentur überträgt dem Auftraggeber mit Ausgleich aller Rechnungen die für den vereinbarten Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Im Zweifel gelten einfache Nutzungsrechte für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart. Jede darüber hinausgehende Verwendung oder Bearbeitung bedarf der Zustimmung.
8.2 Unabhängig vom Umfang der übertragenen Nutzungsrechte bleibt die Agentur berechtigt, die im Rahmen des Auftrags erstellten Arbeiten und den Namen des Auftraggebers im Rahmen der Eigenwerbung (z. B. Portfolio, Website, Social Media) zeitlich und räumlich unbegrenzt zu verwenden.
8.3 Der Auftraggeber stellt die Agentur von Ansprüchen Dritter frei, sofern diese auf einer vertragswidrigen Nutzung oder der Verwendung vom Auftraggeber gestellter Vorlagen beruhen.
9.1 Der Auftraggeber hat Leistungen unverzüglich zu prüfen und Mängel schriftlich zu rügen.
9.2 Bei Mängeln hat die Agentur das Recht zur zweimaligen Nachbesserung.
9.3 Mit der Freigabe von Entwürfen oder Texten durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit der Inhalte. Für erkennbare Fehler, die nach der Freigabe beanstandet werden, übernimmt die Agentur keine Haftung.
9.4 Schadensersatzansprüche sind bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, sofern keine wesentlichen Vertragspflichten verletzt wurden. Die Haftung ist auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
10.1 Ist der Auftraggeber Kaufmann, ist Berlin ausschließlicher Gerichtsstand.
10.2 Es gilt deutsches Recht.
Stand: 01/2026